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Montage auf eigene Gefahr!

Warnung: Fernmeldeanlagengesetz droht mit höchstens fünf Jahren Gefängnis o. Geldstrafe für "Errichten und Betreiben" einer Fernmeldeanlage; der Versuch ist strafbar. Wer aufgrund eines Werkvertrages für einen anderen eine Fernmeldeanlage errichtet, ist - je nach seiner inneren Einstellung - Mittäter oder Gehilfe. Als "versuchtes Errichten" gilt bereits der Arbeitsbeginn, wenn zB 2 Dübel für 1 Telefondose gesetzt oder 1 Antenne aufgestellt wird (bisherige Rechtspraxis). TAE-Bau zZ nur erlaubt für Amtsbaufirmen, Elektiker u. Nachrichtentechniker (behauptet Juli 90 die Post; womöglich haltlos).

 

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